Vorsorgevollmacht

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 5.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Serenity.

  • Jeder kann in die Situation kommen nicht mehr selber entscheiden zu können was mit einem selber und dessen Leben passieren soll. Ist in diesem Fall keine Vorsorgevollmacht da wird ein Betreuer vom Amt bestellt der den Patienten in allen Bereichen vertritt. Das ein Betreuer vom Amt der die zu vertretene Person ja überhaupt nicht kennt vielleicht nicht so entscheidet wie man es gerne hätte erklärt sich ja von selber.


    Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung wird aber oft dafür gehalten.


    Eine Vorsorgevollmacht regelt....
    1) Vermögensverwaltung, Vertretung gegenüber Banken und Versicherungen etc.
    2)Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
    3)Gesundheitsvorsorge und die Art der Behandlung
    4)Öffnen der Post
    5)Auflösen der Wohnung
    6)Verkauf von Immobilien zur Finanzierung der Pflegekosten
    7)Vereinbarungen mit Heimen und Pflegediensten
    Kündigung von Verträgen ( Telefon ,Miete, Energieversorger usw.)


    Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht wirkt über den Tod hinaus, damit soll sichergestellt werden das sich jemand nach dem Tod um den Nachlass und die Beerdigung kümmert.
    Eine Vorsorgevollmacht kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen vom Verfasser geändert oder widerrufen werden.

  • Ich kenne da auch niemanden dem ich vertrauen würde. Man muß da ja alles auspacken, derjenige muß ja alles wissen. Wieviel Geld habe ich, wieviele Schulden, wenn das nicht reicht, wer bekommt dann Geld und wer nicht? Kann man das selber entscheiden oder ist das gesetzlich geregelt?
    Wenn ja wie und wo?
    Woher soll ich wissen was dann irgendwann Behörden oder Justiz von mir wollen? Ich bin kein Hellseher, wie soll ich dem Betreuer also vorher sagen was er tun soll?
    Also das finde ich sehr kompliziert und es enthält viele Unbekannte.
    Vor allem aber, ich kenne niemanden dem ich vertraue und vor allem niemanden der sich solche Arbeit aufhalsen lassen würde. Es sei denn man hätte viel Geld und könnte den Betreuer sehr gut bezahlen, habe ich nicht und kann ich nicht.
    Der der diese Aufgabe übernehmen würde hätte sehr viel Arbeit damit, wer macht sowas denn für lau? Jede Menge Behördenlaufereien, Schreibereien, sowas geht nur wenn man den Betreuer sehr gut bezahlen kann, sonst nicht.
    Also läuft es auf amtlichen Betreuer vom Staat finanziert raus, Problem gelöst. Mitspracherecht hat man da nicht, ist Fließbandarbeit für die. So einfach kann Leben sein. :P

  • Auch bei mir stellt sich die Frage wem man diese Verantwortung aufdrücken soll. Die wenigsten von uns haben mit Familie viel am Hut, aber einfach zu sagen soll der Staat mal machen möchte ich aber schon gar nicht. Ich habe mal ein Film rausgesucht wo es sehr gut erklärt wird um was es gehthttp://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=398 bei dieser Vollmacht.


    Ich wollte erst meinen Sohn bei dieser Vollmacht einsetzen,jetzt hadere ich aber schon seit Tagen ob ich ihm das überhaupt antun kann. Im Notfall sind so viele Dinge zu entscheiden,was ist wenn er später denkt er habe sich gerade in Gesundheitsfragen wenn entschieden werden muss ob OP oder nicht falsch entschieden und er dann glaubt das vielleicht mein Ableben seine Schuld ist ?

  • Ich wüsste auch gerade niemanden den ich das aufzwingen könnte :D
    Aber ich erwähnte hier im forum sicherlich schon mal, das mir das " danach " bisher total Wurst ist. !!!

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