Mietkaution

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 4.082 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sunny.

  • Kennt sich jemand mit Mietkautionen aus?


    Was ist, wenn ein Vermieter an die Mietkautioin heran will, obwohl das Mietverhältnis Bestand hat und die Mieterin keinerlei Mietschulden hat und die Wohnung auch nicht gekündigt hat?
    Was kann dahinter stecken?


    Ich frage,weil eine Bekannte von mir einen Brief von ihrer Bank bekommen hat, bei der das Kautionskonto angelegt wurde, und der Vermieter sich mit der Bitte, das Geld auszuzahlen an die Bank gewandt hat.
    Meiner Meinung nach ein Unding, da die Kaution ja Geld vom Mieter ist.


    Im Internet finden wir nur Ratschläge, wie es sich bei Auszug verhält, aber davon ist nicht die Rede.


    Was kann man da tun, welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall, wenn es finanziell nicht möglich ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten?


    Der Vermieter scheint unerreichbar zu sein, zumindest geht er anscheinend nicht ans Telefon noch antwortet auf Nachrichten.

  • Der Vermieter darf kein Mietkautionskonto auflösen solange das Mietverhältnis besteht und kein Zahlungsrückstand des Mieters vorliegt. Punkt, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
    An die Bank wenden und der Auflösung des Kontos widersprechen, sofort. Gleich auch Klage gegen die Bank ankündigen, die wissen genau das es so nicht geht. Vielleicht hat der Schulden bei der Bank, da wird dann gerne mal gekungelt ohne auf Gesetze zu achten.
    Es müsste ja ein Sparbuch mit der Kaution existieren, üblicherweise wird dieses Sparbuch dem Mieter ausgehändigt, verfügungsberechtigt ist nur der Vermieter. So kann niemand Mist machen, der Vermieter hat siene Sicherheit, der Mieter das Buch mit der Sicherheit.
    Der Mieter kann es nicht auflösen, der Vermieter ohne das Buch in Händen zu haben auch nicht.
    In dem Fall gilt obiges, sonst sind es zuwenig Infos um das beurteilen zu können.

  • Der Vermieter darf kein Mietkautionskonto auflösen solange das Mietverhältnis besteht und kein Zahlungsrückstand des Mieters vorliegt. Punkt, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
    An die Bank wenden und der Auflösung des Kontos widersprechen, sofort. Gleich auch Klage gegen die Bank ankündigen, die wissen genau das es so nicht geht. Vielleicht hat der Schulden bei der Bank, da wird dann gerne mal gekungelt ohne auf Gesetze zu achten.
    Es müsste ja ein Sparbuch mit der Kaution existieren, üblicherweise wird dieses Sparbuch dem Mieter ausgehändigt, verfügungsberechtigt ist nur der Vermieter. So kann niemand Mist machen, der Vermieter hat siene Sicherheit, der Mieter das Buch mit der Sicherheit.
    Der Mieter kann es nicht auflösen, der Vermieter ohne das Buch in Händen zu haben auch nicht.
    In dem Fall gilt obiges, sonst sind es zuwenig Infos um das beurteilen zu können.


    Ich kenne e s nur, das dieses Mietkautionsparbuch beim Vermieter ist, aber nach Beendigung des Mietverhältnisses(wenn keine Forderungen mehr bestehen) mit Zinsen ausgezahlt werden muß.Das Geld Kann auch nur vom
    Vermieter abgehoben werden.

  • Gleich auch Klage gegen die Bank ankündigen, die wissen genau das es so nicht geht. Vielleicht hat der Schulden bei der Bank, da wird dann gerne mal gekungelt ohne auf Gesetze zu achten.


    Das wird aber schwierig sein, wenn keine finanziellen Möglichkeiten gegeben sind, einen Rechtsanwalt einschalten zu können. :S
    Die Bank hatte in dem Schreiben dabei geschrieben, dass ein Widerspruch gegen die Bank zwecklos sei.
    Wo das Sparbuh liegt, weiß ich nicht, so wie ich das gehört habe, muss das wohl der Vermieter haben. Was natürlich jedenfalls meiner Meinung nach nicht richtig wäre, da hätte man als Mieter ja gar keine Chance, dagegen vorzugehen, dass der Vermieter sich einfach so an dem Geld bereichert.

  • Also deine Bekannte könnte sich an einen Mieterverein wenden(muß man allerdings Mitglied sein).
    Habe folgendes gefunden(in dem Buch Mietrecht von A-Z)Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietgegenstand bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache.
    Der Vermieter kann Die Kaution schon vor Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Aufrechnung voll aufbrauchen, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.Allerdings kann der Mieter nach Ansicht des BGH wieder eine Auffüllung verlangen.

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