Wer hat die Führerscheinklasse T hier in seinem Führerschein?

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  • Nein, ich auch nicht !

    Was hast Du für einen Führerschein?

    Auszug aus den Regeln.

    Zitat

    Die Führerscheinklasse L ist für alle praktisch, die nur gelegentlich in der Landwirtschaft aushelfen. Für die Fahrerlaubnis L gilt:

    • In der Landwirtschaft können mit der Fahrerlaubnisklasse L Traktoren ab einem Alter von 16 Jahren mit einer bbH bis 40 km/h gefahren werden.
    • Durch eine Neuregelung vom 30.06.2012 wurde für die Klasse L die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 auf 40 km/h angepasst.
    • Alle Personen, die im Besitz des Führerscheins Klasse B (Autoführerschein) sind, besitzen automatisch auch die Führerscheinklasse L. Denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Autofahrer fahren so legal Schlepper bis einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bbH.
    • Bei der Klasse L ist besonders darauf zu achten, dass bei der Mitführung von Anhängern eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.
    • Auch zugelassene 40 km/h-Anhänger dürfen nur mit einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden.
    • Ob der Traktor und Anhänger eine Druckluftbremse oder ein anderes Bremssystem haben, ist für das Fahren mit der Klasse L nicht entscheiden.
    • Praktisch für Personen, die Traktor fahren möchten und den alten Führerschein Klasse 3 gemacht haben: Wenn Sie den Führerschein der alten Klasse 3 umschreiben lassen, bekommen Sie die Schlüsselzahl 174 eingetragen.
    • Mit der Schlüsselzahl 174 und der Klasse L sind die Fahrten mit Traktoren nicht an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF) Zwecke gebunden.

    Von agrarheute

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