Jeder kann in die Situation kommen nicht mehr selber entscheiden zu können was mit einem selber und dessen Leben passieren soll. Ist in diesem Fall keine Vorsorgevollmacht da wird ein Betreuer vom Amt bestellt der den Patienten in allen Bereichen vertritt. Das ein Betreuer vom Amt der die zu vertretene Person ja überhaupt nicht kennt vielleicht nicht so entscheidet wie man es gerne hätte erklärt sich ja von selber.
Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenverfügung wird aber oft dafür gehalten.
Eine Vorsorgevollmacht regelt....
1) Vermögensverwaltung, Vertretung gegenüber Banken und Versicherungen etc.
2)Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
3)Gesundheitsvorsorge und die Art der Behandlung
4)Öffnen der Post
5)Auflösen der Wohnung
6)Verkauf von Immobilien zur Finanzierung der Pflegekosten
7)Vereinbarungen mit Heimen und Pflegediensten
Kündigung von Verträgen ( Telefon ,Miete, Energieversorger usw.)
Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht wirkt über den Tod hinaus, damit soll sichergestellt werden das sich jemand nach dem Tod um den Nachlass und die Beerdigung kümmert.
Eine Vorsorgevollmacht kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen vom Verfasser geändert oder widerrufen werden.