Ohnmacht während Personalgesprächs. Ob der auch eine Phobie hatte?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.313 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rifti.

  • Wir bekommen an der Arbeit immer so Arbeitssicherheitsinfos, da stehen manchmal auch Storys drin.
    Verwaltungsgericht Stuttgart vom 9.04.2014 Az.12K998/13


    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unter obigem Aktenzeichen entschieden, ein Ohnmachtsanfall während eines Personalgespräches ist kein Dienstunfall.
    Ein Beamter war zum Gespräch bei seiner Vorgesetzten bestellt worden.
    Diese Vorgesetzte warf ihm vor vertrauliche Daten weitergegeben zu haben und kritisierte ihn dafür heftig.
    Der Mann fiel kurz nach Gesprächsbeginn in Ohnmacht und war bis zum Antritt seiner Rente zweieinhalb Jahre später krankgeschrieben.
    Er war der Ansicht das es sich hierbei um einen Dienstunfall gehandelt habe.
    Die Verwaltungsrichter in Stuttgart sahen das jedoch anders, ein Personalgespräch ist ein normaler dienstlicher Vorgang. Das Gespräch sei sachlich geführt worden, ohne Beleidigungen oder Beschimpfungen.
    Ein äußeres Ereignis im Sinne des Dienstunfallrechts habe nicht vorgelegen.
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. :D

  • Ein versuchtes Ablenkungsmanöver, wa? Immerhin genug Energie um das zweieinhalb Jahre durchzuziehen (echt jetzt?) - hier verschwimmt sie allerdings etwas, die Grenze von Bauernschlau zu Saudämlich biggir1